Hinweisgebersystem
Haben Sie Kenntnis von schädigenden Verhaltensweisen oder wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken? Für diesen Fall stellen wir Ihnen unser Hinweisgebersystem bereit.
Um Hinweise auf potenzielle Verstöße gegen Rechtsvorschriften und interne Regeln zu melden, wurde für Sie diese elektronische Plattform eingerichtet. Das gilt für Verdacht auf:
- Korruption
- Betrug, Untreue, Unterschlagung
- Wettbewerbsrechtsverletzungen
- Geldwäsche
- Datenschutzverletzung
- Diebstahl
- Umwelt- und Arbeitsschutzverstöße
- Missachtung von Sozialstandards und Menschenrechten
DORMA-Glas pflegt eine offene Kommunikation
Im Regelfall ist Ihre Führungskraft Ihr erster Ansprechpartner für auftretende Fehler oder Unregelmäßigkeiten. Wenn außenstehende dritte Personen Fehler oder Unregelmäßigkeiten wahrnehmen, sollten sie sich an ihren zuständigen Ansprechpartner bei DORMA-Glas wenden.
Unsere Meldestelle
Sollte darüber hinaus eine persönliche Kontaktaufnahme nicht möglich oder erwünscht sein, bietet unser Hinweisgebersystem ein zertifiziertes System, das mit der Funktionalität der Anonymitätswahrung ausgestattet ist. Hinweise werden auf Wunsch auch ohne Offenlegung Ihrer Identität gegeben.
Ihre Meldungen werden von Ombudspersonen aufgenommen und betreut. Ombudspersonen sind unabhängige Personen, welche Hinweise unter Wahrung der Vertraulichkeit prüfen und bearbeiten. Meldungen über das Hinweisgebersystem können jederzeit (24 Stunden/7 Tage) abgegeben werden. Ferner besteht eine telefonische Kontaktmöglichkeit.
Meldungen können sowohl auf Deutsch als auch in Englisch abgegeben werden. Sollten die Meldungen in einer sonstigen Sprache abgegeben werden, wird, falls erforderlich, eine Übersetzerin oder Übersetzer eingeschaltet. Unsere Meldestelle und Ombudspersonen erreichen Sie über:
Online-Hinweisgebersystem:
https://meldestelle.etes.cloud/NfDdHsX43NM9NQfKZRpc/reporting-start
Telefonische Kontaktaufnahme:
ETES GmbH
Talstr. 106
70188 Stuttgart
Tel.: +49 (0)711/48 90 83 - 67
Die Telefonnummer ist eine eigens eingerichtete Telefonhotline für hinweisgebende Personen.
Wer bearbeitet eingehende Meldungen?
Die Aufgaben der Meldestelle übernehmen die Ombudspersonen der ETES GmbH, welche eine vertrauliche Bearbeitung gewährleisten. Bei den Ombudspersonen handelt es sich um geschulte Datenschutzbeauftragte, die weisungsfrei handeln und einer Geheimhaltungsverpflichtung unterliegen.
Welche Aufgaben hat die Meldestelle?
Die Meldestelle gewährleistet die Umsetzung der Vorgaben nach dem HinSchG. Sie prüft mit Fachkompetenz eingegangene Meldungen. Dabei unterliegt sie der Vertraulichkeit und Geheimhaltungsverpflichtung. Die Meldestelle hält Kontakt mit der hinweisgebenden Person und informiert diese über Statusänderungen und Folgemaßnahmen. Die Meldestelle kann Untersuchungen einleiten, Verbesserungs- und Umsetzungsempfehlungen aussprechen oder das Verfahren an eine zuständige Behörde übergeben.
Wie sicher ist das Portal?
Das Portal ist ein unabhängiges webbasiertes System, das von der ETES GmbH im ISO/IEC 27001 zertifizierten Rechenzentrum in Stuttgart betrieben wird. Die Übermittlung von Daten ist verschlüsselt (SSL-Verschlüsselung). Der Zugang erfolgt mittels Links und Passwort. Das Passwort vergeben Sie selbst. Die Vergabe eines Benutzernamens ist nicht erforderlich. Bei Angabe einer E-Mail-Adresse, erhalten Sie Statusänderungen ebenfalls per E-Mail.
Schutz der hinweisgebenden Person:
Jeder Hinweis ist unabhängig von seinem Wahrheitsgehalt geeignet, das Ansehen der Betroffenen, der hinweisgebenden Personen und/oder Dritter sowie des Unternehmens in höchstem Maße zu beschädigen. Jeder Hinweis wird daher über die sich aus den Datenschutzgesetzen ergebenen Pflichten hinaus besonders vertraulich behandelt. Sämtliche Hinweise, einschließlich der Bezüge zur hinweisgebenden Person, werden vertraulich und im Rahmen der geltenden Gesetze verarbeitet.
Missbräuchlicher Verwendung des Hinweisgebersystems
Bei redlicher Nutzung haben Sie keine Nachteile zu befürchten. Personen, die allerdings vorsätzlich und grob fahrlässig falsche Informationen melden, sind zum Schadensersatz verpflichtet. Eine falsche Verdächtigung kann für die betroffenen Personen weitreichende Folgen haben.