Erweiterte Möglichkeiten mit UNIQUIN als Absturzsicherung
Bereits in der Vergangenheit waren absturzsichernde Verglasungen mit dem UNIQUIN System möglich. Für diese Art von Verglasungen müssen grundsätzlich baurechtliche Verwendbarkeitsnachweise erbracht werden. Mit UNIQUIN sind Sie auf der sicheren Seite, denn seit März 2021 liegt ein entsprechendes allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis vor. Nun konnten wir das Spektrum der Möglichkeiten sogar erweitern.
Bauhöhen der Festverglasungen bis 3300 mm
Je nach Glasaufbau (Zusammensetzung von VSG), Glasabmessung (Höhe und Breite) und abhängig von der Lagerung der Verglasungen in UNIQUIN Festteilen (2-, 3 oder 4-seitig) können nun absturzsichernde Lösungen bis zu einer Bauhöhe von 3300 mm realisiert werden. Für sämtliche mögliche Baugrößen liegen Erweiterungen zum entsprechenden allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeugnis P-2021-3023 vor.
Das Prüfzeugnis mit den Ergänzungen vom 16.09.2022 stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Bitte kontaktieren Sie uns!